Antragsentwürfe aus vorhandenen Unterlagen vorbereiten
Ein Antragsassistent führt vorhandene Unterlagen — dokumentierte Sitzungsnotizen, Transkripte und ausgewählte Dokumente — in einen strukturierten Antragsentwurf zusammen. Er füllt keinen Antrag aus und stellt ihn nicht, sondern erzeugt einen bearbeitbaren Text, der geprüft, ergänzt und verantwortet werden muss. Die fachliche Entscheidung bleibt vollständig beim Psychotherapeuten.
Warum das Thema relevant ist
Ein Antrag verlangt Informationen, die längst vorliegen — nur verteilt über Sitzungen, Notizen und Unterlagen. Der Aufwand steckt deshalb weniger im Formulieren als im Zusammentragen. Genau dieser Schritt lässt sich vorbereiten, ohne die inhaltliche Verantwortung zu berühren.
Wie der Ablauf funktioniert
Was ein Antrag verlangt
Gefordert sind geordnete Angaben zur Person, zum Befund, zur geplanten Behandlung und zu deren Begründung. Keine dieser Angaben ist neu — sie liegen bereits vor, nur nicht an einer Stelle.
Wo diese Angaben liegen
Verteilt über Sitzungsdokumentationen, Notizen und beigelegte Unterlagen, entstanden über Wochen. Der Aufwand steckt im Zusammentragen, nicht im Formulieren — und genau das macht den Schritt vorbereitbar.
Was sich vorbereiten lässt
Das Ordnen und Verdichten. Ein System kann die vorhandenen Angaben den geforderten Abschnitten zuordnen und daraus einen zusammenhängenden Text bilden.
Was nicht delegierbar bleibt
Die fachliche Begründung und die Entscheidung, ob der Antrag so gestellt wird. Beides setzt die Kenntnis der Behandlung voraus, die nur der Behandelnde hat.

Was KI hier leisten kann
- Verstreute Informationen aus dokumentierten Unterlagen zusammenführen.
- Einen strukturierten Entwurf entlang der geforderten Angaben erzeugen.
- Den Entwurf bearbeitbar bereitstellen, statt einen fertigen Text zu behaupten.
- Das Ergebnis als PDF- oder Word-Datei zum Export bereitstellen.
Was KI hier nicht leistet
Sie trifft die fachliche Entscheidung nicht und finalisiert den Antrag nicht.
Belegt in: Funktionsseite, Abschnitt „Antragsassistent"
Sie stellt keine Diagnose und leitet keine Indikation ab.
Belegt in: Produktdefinition auf /ueber-psymira
Sie prüft nicht, ob die Angaben inhaltlich richtig und vollständig sind.
Belegt in: FAQ „Wer verantwortet KI-Ergebnisse?"
Sie reicht den Antrag nicht ein und kommuniziert nicht mit Kostenträgern.
Belegt in: Funktionsseite — Export als PDF oder Word ist der letzte Schritt im Produkt
Wie Psymira den Ablauf umsetzt
Psymira bündelt diesen Vorbereitungsschritt in einem geführten Ablauf: ausgewählte Unterlagen gehen in einen bearbeitbaren Entwurf ein, den der Psychotherapeut prüft und verantwortet. Welche Schritte das im Einzelnen sind, steht in der Hilfe.
Datenschutz und fachliche Kontrolle
Es fließt nur ein, was ausdrücklich als Quelle ausgewählt wurde. Vor KI-Aufrufen werden identifizierende Stammdaten reduziert; anstelle von Klarnamen werden Chiffren verwendet. Freitext wie Notizen und Transkripte kann weiterhin Namen enthalten — die Kontrolle darüber liegt bei der Praxis. Der Export erfolgt aktiv und erzeugt eine Datei, die vor der Verwendung geprüft werden kann.
Vollständige Angaben zu Unterauftragnehmern, Verarbeitungsorten und Aufbewahrungsfristen auf Datenschutz & Sicherheit.
Quellen
Primärquellen zu den rechtlichen und technischen Aussagen dieser Seite. Produktaussagen sind oben jeweils mit ihrer Herkunft im eigenen Material gekennzeichnet.
- § 630f BGB — Dokumentation der Behandlung
Die dokumentierten Sitzungen sind die Grundlage des Antrags; § 630f regelt diese Dokumentation.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 9 und Art. 28
Gesundheitsdaten als besondere Kategorie (Art. 9) und die Auftragsverarbeitung (Art. 28).
- Google Cloud — Data Governance für generative KI auf Vertex AI
Herstellerangaben dazu, wie Kundendaten bei Vertex AI verarbeitet und nicht zum Training verwendet werden.
- BPtK — Praxis-Info „Administrative KI in Ihrer Praxis" (Februar 2026)
Orientierungshilfe der Bundespsychotherapeutenkammer zum verantwortungsvollen Einsatz administrativer KI-Systeme — datenschutz- und berufsrechtliche Vorgaben, EU AI Act, Medizinprodukteverordnung. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass wichtige Fragen im KI-Kontext noch nicht rechtsverbindlich geklärt sind.